Aktuelle Informationen zum Thema "eAU"
 
Die Pilotphase für die Einführung der eAU wurde um sechs Monate verlängert.
 
Das bedeutet für Arbeitgeber, dass die Nutzung des neuen Verfahrens erst ab dem 01.01.2023 verpflichtend ist.
 
Wir empfehlen jedoch, bereits im zweiten Halbjahr 2022, zumindest in Teilbereichen, den elektronischen Abruf einzuführen. So haben Sie eine gute Möglichkeit, Ihre Abläufe an die „papierlose Krankmeldung“ anzupassen. Auch Fragen und Probleme können schneller geklärt werden, wenn diese außerhalb des erhöhten Serviceaufkommens zum Jahreswechsel an uns gemeldet werden.
 
Ab der Version 2.22.2 sind alle notwendigen Funktionalitäten für die eAU, welche wir über das Modul „Perforce Bescheinigungswesen rvBEA/eAU“ zur Verfügung stellen, in Perforce enthalten.
 
Sie haben Interesse an dem Modul? Schreiben Sie uns an gff-service@gff.de. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
 
Wie die Abwicklung dieses neuen Verfahrens im Detail funktioniert, können Sie unserer Kurzdokumentation entnehmen.
 
Einen interessanten Kurzbericht zum Thema eAU des gKV-Spitzenverbands möchten wir Ihnen an dieser Stelle gerne empfehlen.
 
 
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