Preisangabenverordnung
 
Zum 28.05.2022 tritt eine neue Preisangabenverordnung in Kraft. Zentraler Punkt der Änderungen ist, dass ein vorheriger Verkaufs- bzw. Gesamtpreis bei Preisermäßigungen, welche für den Kunden sichtbar dargestellt werden (z.B. auf Etiketten), anzugeben ist.
 
Es handelt sich dabei um den niedrigsten Gesamtpreis, den der Händler innerhalb der letzten 30 Tage von Verbrauchern für eine bereits in seinem Sortiment befindliche Ware gefordert hat.
 
Wir empfehlen bereits jetzt zu prüfen, ob und welche Schritte zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen zur Erfüllung der Preisangabenverordnung notwendig sind.
 
Wir prüfen derzeit für die Lösungen MHS und SHD ECORO, ob Funktionen bereitgestellt werden können, die eine komfortablere Ermittlung des günstigsten „30-Tage-Preises“ ermöglichen.
 
Gerne unterstützt Sie Ihr Kundenberater bei der Lösungsfindung zur korrekten Preisangabe in Ihrem Unternehmen.
 
 
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